Rentenberatung
Im Amt Selent/Schlesen finden keine regelmäßigen Sprechstunden der Rentenversicherung statt - Für eine Rentenberatung und Rentenantragstellung stehen Ihnen die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie die hauptamtliche Auskunft-/und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter 0431/9878-0 zur Verfügung.
Die Namen, Anschriften und Telefonnummern der Versichertenberater/innen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html
Welche Unterlagen werden für den Rentenantrag benötigt?
Alle nachfolgend aufgezählten Unterlagen werden im Original benötigt!
für Altersrente
- das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Unterlagen über Zusatzrente
- Rentenunterlagen der Deutschen Rentenversicherung
- einen gültigen Personalausweis/Reisepass
- für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC Nummer)
- die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
- Steuer-Identifikationsnummer
für Hinterbliebenenrente: Witwen-/Witwer-/Waisenrente
- Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- die Sterbeurkunde
- Rentenbescheid des Verstorbenen
- Rentenbescheid des Hinterbliebenen
- Unterlagen über Zusatzrente des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
- einen gültigen Personalausweis/Reisepass
- für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC Nummer)
- die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
- Steuer-Identifikationsnummer
für Rente wegen Erwerbsminderung
- das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
- Rentenunterlagen der Deutschen Rentenversicherung
- Unterlagen über Zusatzrente
- medizinische Befunde, Gutachten, ärztliche Bescheinigungen (in Kopie)
- Aufstellung über Ausbildung und berufliche Tätigkeiten (z.B. Lebenslauf)
- einen gültigen Personalausweis/Reisepass
- für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC Nummer)
- die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
- Steuer-Identifikationsnummer